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   VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11   

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https://dejure.org/2014,41539
VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11 (https://dejure.org/2014,41539)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.11.2014 - 1 A 2303/11 (https://dejure.org/2014,41539)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. November 2014 - 1 A 2303/11 (https://dejure.org/2014,41539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    106 HBG aF §, 69 HBG §
    Dienstbefreiung zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration anlässlich eines Streiks.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung eines Beamten vom Dienst zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration anlässlich eines Streiks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBG § 106; HBG § 69
    Dienstbefreiung; Sonderurlaub

  • rechtsportal.de

    HBG § 69 Abs. 3
    Befreiung eines Beamten vom Dienst zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration anlässlich eines Streiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch Rechtswirkungen einer zu Unrecht versagten Dienstbefreiung für einen vergangenen Zeitraum können beseitigt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch Rechtswirkungen einer zu Unrecht versagten Dienstbefreiung für einen vergangenen Zeitraum können beseitigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 299
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass zwischen den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst und der Beamtenbesoldung ein rechtlicher Zusammenhang aufgrund der Bindungen besteht, denen die Besoldungsgesetzgeber aufgrund des Alimentationsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 5 GG unterliegen (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2014, - 2 C 1/13 -, juris, Rn. 51).

    Denn Beamten steht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet dessen, ob es sich dabei um Beamte im engeren Sinne des Art. 11 Abs. 2 Satz 2 EMRK handelt, ein Streikrecht jedenfalls so lange nicht zu, als der Gesetzgeber nichts anderes geregelt hat (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2014, - 2 C 1/13 -, a.a.O., Rn. 31 ff.).

    Das Streikverbot für alle Statusbeamte gilt, so das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Februar 2014, - 2 C 1/13 -, a.a.O.), auch vor dem Hintergrund der Regelung in Art. 11 Abs. 2 Satz 2 EMRK, so dass hier nicht abschließend geklärt werden muss, ob § 106 Abs. 4 HBG a.F. in Fällen wie dem vorliegenden einen Anspruch auf Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge gewähren kann, weil nicht Beamte im engeren Sinne des Art. 11 Abs. 2 Satz 2 EMRK betroffen sind.

    Sie kann aus diesem Grund gerade nicht isoliert und losgelöst von diesem Warnstreik betrachtet werden, denn die Klägerin hat über ihre Funktion als Ordnerin den gegen ihren Dienstherrn gerichteten Warnstreik unterstützt (zur Unzulässigkeit auch der Unterstützung von Arbeitskampfmaßnahmen der Tarifbeschäftigten siehe BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2014, a.a.O. Rn. 63; von Roetteken, § 106 HBG, Rn. 329).

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2014 (- 2 C 1/13 -, juris, Rn. 31 ff.) ist höchstrichterlich geklärt, dass Beamte nach der derzeitigen Gesetzeslage kein Streikrecht haben.

  • VGH Hessen, 23.01.1985 - I OE 39/83
    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Die Klägerin verweist auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 1985 (I OE 39/83), wonach der Einsatz von Beamten als Ordner bei gewerkschaftlichen Veranstaltungen nicht in Frage gestellt worden sei.

    Der Einsatz als Ordnerin für die von ihrer Gewerkschaft veranstaltete Demonstration erfüllt auch die Merkmale einer ehrenamtlichen Tätigkeit, da die Klägerin damit Aufgaben nach § 9 Abs. 1 VersammlG für die Veranstalterin der Demonstration, ihre Gewerkschaft, wahrgenommen hat (siehe dazu Urteil des Senats vom 23. Januar 1985, - I OE 39/83 -, HessVGRspr. 1985, 55).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die (kurzfristige) Dienstbefreiung neben dem Erholungsurlaub und der Fortbildung eines der das Beamtenverhältnis mitgestaltenden Elemente ist (Urteil des Senats vom 23. Januar 1985, - I OE 39/83 -, HessVGRspr. 1985, 55), die es zulassen, dass der dienstfähige Beamte seiner Dienstpflicht nicht nachkommt und die geschuldete Dienstleistung nicht erbringt, ohne dass hierdurch eine Gehaltskürzung eintritt (BVerfG, Urteil vom 5. November 1975, - 2 BvR 193/74 -, juris, Rn. 52).

    Soweit die Klägern auf ein Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 (I OE 39/83, HessVGRspr. 1985, 55) verweist, wonach der Einsatz von Beamten als Ordner bei gewerkschaftlichen Veranstaltungen nicht in Frage gestellt worden sei, ist dem entgegen zu halten, dass es sich bei der betreffenden Demonstration um eine Informationsveranstaltung zur Tarifsituation der Auszubildenden handelte, die in keinem Zusammenhang mit einer konkreten Arbeitskampfmaßnahme stand.

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88

    Beamtenrecht - Gewerkschaftliche Betätigung - Urlaubsanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Auch wenn der Beamte wegen Zeitablaufs nicht mehr nachträglich auf der Grundlage einer Urlaubsbewilligung von der Dienstleistungspflicht befreit werden kann, kann er doch die Rechtswirkungen einer zu Unrecht versagten Freistellung und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen lassen (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2005, - 2 C 4/05 -, juris; vom 29. Januar 1987 - 2 C 12.85 - juris; vom 19. Mai 1988, - 2 A 4.87 -, juris; vom 29. August 1991, - 2 C 40.88 -, juris).

    Auf eine herausgehobene gewerkschaftliche Funktion ist die Ausübung einer ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Betätigung dabei nicht beschränkt (BVerwG, Urteil vom 29. August 1991, - 2 C 40/88 -, juris, Rn. 16).

    § 106 Abs. 4 HBG bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus allgemeinen rechtlichen Erwägungen einer einschränkenden Auslegung, da die Vorschrift eine Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten darstellt, dem als Korrelat die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (BVerwG, Urteil vom 29. August 1991, - 2 C 40/88 -, juris).

  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Denn dies widerspräche den Grundsätzen des kollektiven Arbeitskampfrechts, nach denen Arbeitnehmern während der Teilnahme an einem Streik kein Lohnanspruch zusteht (siehe dazu BAG, Urteil vom 26. Juli 2005, - 1 AZR 133/04 -, juris, Rn. 13 mit Hinweisen auf die st. Rspr.).

    Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss des Großen Senats vom 21. April 1971, - GS 1/68 -, juris; Urteil vom 22. März 1994, - 1 AZR 622/93 -, juris; Urteil vom 30. August 1994, - 1 AZR 765/93 -, juris; Urteil vom 3. August 1999, - 1 AZR 735/98 -, juris; Urteil vom 26. Juli 2005, - 1 AZR 133/04 -, juris).

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05

    Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Auch wenn der Beamte wegen Zeitablaufs nicht mehr nachträglich auf der Grundlage einer Urlaubsbewilligung von der Dienstleistungspflicht befreit werden kann, kann er doch die Rechtswirkungen einer zu Unrecht versagten Freistellung und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen lassen (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2005, - 2 C 4/05 -, juris; vom 29. Januar 1987 - 2 C 12.85 - juris; vom 19. Mai 1988, - 2 A 4.87 -, juris; vom 29. August 1991, - 2 C 40.88 -, juris).

    Aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes gilt dies ebenfalls dann, wenn eine gesetzliche Frist für die Bewilligung von Erholungsurlaub für das abgelaufene Kalenderjahr zwischenzeitlich abgelaufen ist (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, - 2 C 4/05 -, juris).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss des Großen Senats vom 21. April 1971, - GS 1/68 -, juris; Urteil vom 22. März 1994, - 1 AZR 622/93 -, juris; Urteil vom 30. August 1994, - 1 AZR 765/93 -, juris; Urteil vom 3. August 1999, - 1 AZR 735/98 -, juris; Urteil vom 26. Juli 2005, - 1 AZR 133/04 -, juris).
  • BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93

    Streikteilnahme und Gleitzeit

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss des Großen Senats vom 21. April 1971, - GS 1/68 -, juris; Urteil vom 22. März 1994, - 1 AZR 622/93 -, juris; Urteil vom 30. August 1994, - 1 AZR 765/93 -, juris; Urteil vom 3. August 1999, - 1 AZR 735/98 -, juris; Urteil vom 26. Juli 2005, - 1 AZR 133/04 -, juris).
  • BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss des Großen Senats vom 21. April 1971, - GS 1/68 -, juris; Urteil vom 22. März 1994, - 1 AZR 622/93 -, juris; Urteil vom 30. August 1994, - 1 AZR 765/93 -, juris; Urteil vom 3. August 1999, - 1 AZR 735/98 -, juris; Urteil vom 26. Juli 2005, - 1 AZR 133/04 -, juris).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers - die Erbringung von Arbeitsleistungen im geschuldeten wöchentlichen/monatlichen Zeitumfang - verkürzt sich um die Zeit der Streikteilnahme und mit der Verkürzung des geschuldeten Arbeitszeitvolumens geht die Verminderung der Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers einher, so dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Streikteilnahme seinen Vergütungsanspruch verliert (BAG, Urteil vom 15. Januar 199, 1 - 1 AZR 178/90 -, juris).
  • BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 735/98

    Gekürzte Jahressonderzuwendung nach Streikteilnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
    Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss des Großen Senats vom 21. April 1971, - GS 1/68 -, juris; Urteil vom 22. März 1994, - 1 AZR 622/93 -, juris; Urteil vom 30. August 1994, - 1 AZR 765/93 -, juris; Urteil vom 3. August 1999, - 1 AZR 735/98 -, juris; Urteil vom 26. Juli 2005, - 1 AZR 133/04 -, juris).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

  • BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe -

  • BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71

    Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens vom Dienst - Anforderungen

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 1 UE 3303/86

    Verfall des Urlaubsanspruchs - Ablehnung der Gewährung von Dienstbefreiung wegen

  • VGH Hessen, 06.09.1995 - 1 UE 2387/93

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Vorgängigkeit des

  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
    vgl. für eine Anwendung der aktuellen Fassung: OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 A 661/16 -, juris Rn. 5; VG Potsdam, Urteil vom 29. Juni 2016 - VG 2 K 1551/14 -, juris Rn. 19; dagegen: BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 C 4/05 -, juris Rn. 11; Hamb. OVG, Urteil vom 19. April 2013 - 1 Bf 155/11 -, juris Rn. 25 f.; Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2014 - 1 A 2303/11 -, juris Rn. 27; Bay. VGH, Beschluss vom 25. November 2015 - 6 ZB 15.2167 -, juris Rn. 7; Sächs. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 2 A 635/15 -, juris Rn. 13; VG Minden, 30. Juni 2017 - 10 K 2498/14 -, juris Rn. 13; VG Würzburg, Urteil vom 24. November 2014 - W 1 K 14.1216 -, juris Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 19. Mai 2010 - AN 11 K 10.00365 -, juris Rn.15; .
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